- Prüfung von Leistungsbeschreibungen in technischen Punkten
sowie Bedeutung der Leistungsbeschreibung
- Baubegehungen zur Qualitätskontrolle
- technische Unterstützung bei Bauschäden
- Unterstützung bei Versicherungsschäden (Gebäudeschäden):
- Prüfung der Kostenschätzung der Versicherung
/ Gutachter
- Beratung bei Schadenbeseitigungsmöglichkeiten
- Beratung bei Schadenminimierungsmaßnahmen
- In Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt Beratung auch in
juristischen Punkten
Vor Vertragsabschluss prüfen wir Leistungsbeschreibungen des
Bauvertrages auf Vollständigkeit und Erfordernis der beschriebenen
Leistungen. In Zusammenarbeit mit Fachanwälten prüfen
wir auch die juristische Bestandteile des Bauvertrages.
Dies ist sinnvoll, da bereits mit Vertragsabschluss insbesondere
bei schlüsselfertigem Bauen die meisten Fehler gemacht werden.
Dies können fehlende Leistungen sein, die erforderlich sind
und somit später zu Nachforderungen führen und dadurch
die gesamte Finanzierung in Frage stellen können. Ebenso aber
auch unklare Beschreibungen, unter denen Sie sich etwas anderes
vorstellen als die ausführende Firma.
Ebenso kritisch sind oft die Zahlungsbedingungen. Häufig kommt
es vor, dass hier Zahlungsbedingungen vereinbart werden, die zu
bestimmten Zeiten zu einer Überzahlung des Auftragnehmers führen,
insbesondere wenn auch noch Baumängel vorliegen.
Während der Bauausführung prüfen wir die Qualität
auf Einhaltung der vertraglichen Leistungen und die allgemeinen
anerkannten Regeln der Technik. Hierdurch werden häufige Schäden
während schon der Ausführung erkannt und können rechtzeitig
beseitigt werden. Zudem minimieren Sie das Risiko, dass Sie diese
Schäden erst nach de Abnahme feststellen und dann im Zweifelsfalle
selbst beseitigen müssen.
Die Qualitätsüberwachung beginnt im Idealfall mit der
Beratung während der Entwurfs- und Planungsphase Ihres Bauvorhabens
und setzt sich während der Bauzeit bis zur Fertigstellung fort.
So empfehlen wir, dass beim Neubau besonders schadensträchtige
Arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip möglichst schon in der
Planungsphase zusätzlich von einem Bausachverständigen
überprüft werden.
Hierzu gehört beispielsweise die Abdichtung erdberührter
Bauteile (einschl. evtl. erforderlicher Drainage). Regelmäßig
werden aus Schlamperei und Unkenntnis über abdichtungstechnische
Notwendigkeiten nicht nur Bauschäden sondern häufig wesentlich
teurere Folgeschäden produziert.
Mit Hilfe einer sachverständigen Beratung während der
Planung und Bauzeit Ihres Gebäudes werden Bauschäden vermieden.
Bau- und Unterhaltungskosten werden bei gleichzeitiger Kontrolle
der Bauqualität optimiert.
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