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- Planung Bauen in Eigenleistung
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- Versicherungsschäden
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Sachverständigenbüro für
Qualitätssicherung und
Gewährleistungsbetreuung
am Bau


Architekt Norbert Christensen,
AKNW

Sachverständiger für Schäden
an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)

nach DIN EN ISO/IEC 17024
geprüfter und zertifizierter
Bau-Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung
Sachkunde nach TRGS 519-3 (Asbest)
Sachkunde nach BGR 128
Fachkunde nach TRGS 524
Qualitätskontrolle im privaten Bereich
(private Bauherren)

  • Prüfung von Leistungsbeschreibungen in technischen Punkten sowie Bedeutung der Leistungsbeschreibung

  • Baubegehungen zur Qualitätskontrolle

  • technische Unterstützung bei Bauschäden

  • Unterstützung bei Versicherungsschäden (Gebäudeschäden):
    • Prüfung der Kostenschätzung der Versicherung / Gutachter
    • Beratung bei Schadenbeseitigungsmöglichkeiten
    • Beratung bei Schadenminimierungsmaßnahmen
    • In Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt Beratung auch in juristischen Punkten


Vor Vertragsabschluss prüfen wir Leistungsbeschreibungen des Bauvertrages auf Vollständigkeit und Erfordernis der beschriebenen Leistungen. In Zusammenarbeit mit Fachanwälten prüfen wir auch die juristische Bestandteile des Bauvertrages.

Dies ist sinnvoll, da bereits mit Vertragsabschluss insbesondere bei schlüsselfertigem Bauen die meisten Fehler gemacht werden. Dies können fehlende Leistungen sein, die erforderlich sind und somit später zu Nachforderungen führen und dadurch die gesamte Finanzierung in Frage stellen können. Ebenso aber auch unklare Beschreibungen, unter denen Sie sich etwas anderes vorstellen als die ausführende Firma.

Ebenso kritisch sind oft die Zahlungsbedingungen. Häufig kommt es vor, dass hier Zahlungsbedingungen vereinbart werden, die zu bestimmten Zeiten zu einer Überzahlung des Auftragnehmers führen, insbesondere wenn auch noch Baumängel vorliegen.

Während der Bauausführung prüfen wir die Qualität auf Einhaltung der vertraglichen Leistungen und die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Hierdurch werden häufige Schäden während schon der Ausführung erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden. Zudem minimieren Sie das Risiko, dass Sie diese Schäden erst nach de Abnahme feststellen und dann im Zweifelsfalle selbst beseitigen müssen.

Die Qualitätsüberwachung beginnt im Idealfall mit der Beratung während der Entwurfs- und Planungsphase Ihres Bauvorhabens und setzt sich während der Bauzeit bis zur Fertigstellung fort. So empfehlen wir, dass beim Neubau besonders schadensträchtige Arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip möglichst schon in der Planungsphase zusätzlich von einem Bausachverständigen überprüft werden.

Hierzu gehört beispielsweise die Abdichtung erdberührter Bauteile (einschl. evtl. erforderlicher Drainage). Regelmäßig werden aus Schlamperei und Unkenntnis über abdichtungstechnische Notwendigkeiten nicht nur Bauschäden sondern häufig wesentlich teurere Folgeschäden produziert.

Mit Hilfe einer sachverständigen Beratung während der Planung und Bauzeit Ihres Gebäudes werden Bauschäden vermieden. Bau- und Unterhaltungskosten werden bei gleichzeitiger Kontrolle der Bauqualität optimiert.