Wenn ein Schaden, z.B.: Brandschaden, Sturmschaden, Wasserschaden,
an einem Gebäude eingetreten ist, sind verschiedene Punkte
zu beachten:
- Sofortmaßnahmen zum Reduzierung weiterer Folgeschäden.
- Dokumentation des Schadens für die Versicherung
- Kostenschätzung für die Schadensbeseitigung als Verhandlungsbasis
mit der Versicherung.
- Planung der Schadensbeseitigung / Wiederaufbau
- Koordination des Wiederaufbaus evtl. unter Berücksichtigung
kurzer Bauzeiten
(Reduzierung der Ausfallzeiten)
Bei solchen Schäden sind die Schätzungen des Schadensumfangs
und der Wiederherstellungskosten häufig unterschiedlich hoch.
In der Regel wird es bei vorliegen von einer unabhängigen Schätzung
und der Schätzung der Versicherung zu Verhandlungen über
die Schadenshöhe kommen. Daher ist es insbesondere bei größeren
Schäden sinnvoll, wenn sie ihre eigene fachlich gestützte
Schätzung haben.
Gerade im gewerblichen Bereich ist es sehr wichtig, dass der Wiederaufbau
schnellst möglich erfolgt, da durch die Produktionsausfälle
die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. Daher sollte die
Planung sofort beginnen, damit der Wiederaufbau umgehend erfolgen
kann. Wenn hierbei noch auf die Wahl der Konstruktionen, Materialien
und Arbeitsabläufe geachtet wird, kann häufig die Produktion
wieder früher aufgenommen werden. Je nach Versicherungsbedingungen
werden evtl. Mehrkosten in der Ausführung von der Versicherung
getragen, wenn die Versicherung hierdurch an den Ausfallentschädigungen
sparen kann.
Etwa 30 % der durch Brandschäden betroffenen Firmen verschwinden
sofort vom Markt und weiter ca. 30 % schaffen den Neuanfang, können
sich am Markt aber nicht mehr behaupten. Hierbei spielt sicherlich
die Dauer des Produktionsausfalls eine Rolle.
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