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Sachverständigenbüro für
Qualitätssicherung und
Gewährleistungsbetreuung
am Bau


Architekt Norbert Christensen,
AKNW

Sachverständiger für Schäden
an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV)

nach DIN EN ISO/IEC 17024
geprüfter und zertifizierter
Bau-Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung
Sachkunde nach TRGS 519-3 (Asbest)
Sachkunde nach BGR 128
Fachkunde nach TRGS 524
Versicherungsschäden / Schadensminimierung
Technische Beratung bei Versicherungsschäden an Gebäuden

Wenn ein Schaden, z.B.: Brandschaden, Sturmschaden, Wasserschaden, an einem Gebäude eingetreten ist, sind verschiedene Punkte zu beachten:

  • Sofortmaßnahmen zum Reduzierung weiterer Folgeschäden.
  • Dokumentation des Schadens für die Versicherung
  • Kostenschätzung für die Schadensbeseitigung als Verhandlungsbasis mit der Versicherung.
  • Planung der Schadensbeseitigung / Wiederaufbau
  • Koordination des Wiederaufbaus evtl. unter Berücksichtigung kurzer Bauzeiten
    (Reduzierung der Ausfallzeiten)

Bei solchen Schäden sind die Schätzungen des Schadensumfangs und der Wiederherstellungskosten häufig unterschiedlich hoch. In der Regel wird es bei vorliegen von einer unabhängigen Schätzung und der Schätzung der Versicherung zu Verhandlungen über die Schadenshöhe kommen. Daher ist es insbesondere bei größeren Schäden sinnvoll, wenn sie ihre eigene fachlich gestützte Schätzung haben.

Gerade im gewerblichen Bereich ist es sehr wichtig, dass der Wiederaufbau schnellst möglich erfolgt, da durch die Produktionsausfälle die Existenz des Unternehmens gefährdet ist. Daher sollte die Planung sofort beginnen, damit der Wiederaufbau umgehend erfolgen kann. Wenn hierbei noch auf die Wahl der Konstruktionen, Materialien und Arbeitsabläufe geachtet wird, kann häufig die Produktion wieder früher aufgenommen werden. Je nach Versicherungsbedingungen werden evtl. Mehrkosten in der Ausführung von der Versicherung getragen, wenn die Versicherung hierdurch an den Ausfallentschädigungen sparen kann.

Etwa 30 % der durch Brandschäden betroffenen Firmen verschwinden sofort vom Markt und weiter ca. 30 % schaffen den Neuanfang, können sich am Markt aber nicht mehr behaupten. Hierbei spielt sicherlich die Dauer des Produktionsausfalls eine Rolle.